Ausbildungsunterhaltsrechner 2026
Berechnen Sie den Unterhaltsanspruch 2026 für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium. Berücksichtigt Einkommen, BAföG, Kindergeld und Wohnsituation.
Was ist Ausbildungsunterhalt?
Volljährige Kinder haben einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn sie sich in einer angemessenen Ausbildung oder einem Studium befinden. Mit unserem Ausbildungsunterhaltsrechner können Sie prüfen, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist und wie dieser zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird.
Die Berechnung des Ausbildungsunterhalts berücksichtigt das Einkommen beider Elternteile, die Wohnsituation des Kindes, das Kindergeld sowie eigene Einkünfte des Kindes wie Ausbildungsvergütung oder BAföG. Der Bedarf richtet sich nach der Wohnsituation: Kinder mit eigenem Hausstand haben einen höheren Bedarf als Kinder, die bei den Eltern wohnen.
Die Berechnung ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab, einschließlich der Einkommensverhältnisse der Eltern, der Art der Ausbildung und der eigenen Einkünfte des Kindes. Unser Rechner bietet eine erste Orientierung, kann aber nicht alle Besonderheiten Ihres individuellen Falls erfassen.
Für eine rechtsverbindliche Berechnung oder bei komplexen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der alle relevanten Aspekte Ihrer Situation detailliert prüfen kann.
Häufige Fragen zum Ausbildungsunterhalt
Wann besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt?
Volljährige Kinder haben einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn sie sich in einer angemessenen Ausbildung oder einem Studium befinden. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, kann aber auch darüber hinaus bestehen, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Wie wird der Bedarf bei volljährigen Kindern berechnet?
Der Bedarf richtet sich nach der Wohnsituation. Bei Kindern mit eigenem Hausstand (auswärts wohnend) beträgt der Bedarf pauschal 930 € (Stand 2025/2026). Bei Kindern, die bei den Eltern wohnen, richtet sich der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle basierend auf dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern.
Wie werden BAföG und Kindergeld angerechnet?
Kindergeld wird bei volljährigen Kindern in der Regel in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. BAföG wird als Einkommen angerechnet, wobei der Darlehensanteil in der Regel unberücksichtigt bleibt. Eigene Einkünfte des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung) werden nach Abzug eines ausbildungsbedingten Mehrbedarfs (oft pauschal 100 €) angerechnet.
Wie wird der Unterhalt zwischen den Eltern aufgeteilt?
Beide Elternteile sind anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen barunterhaltspflichtig. Die Haftungsanteile werden entsprechend dem Verhältnis der leistungsfähigen Einkommen der Eltern berechnet. Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern ist höher als gegenüber minderjährigen Kindern.