Selbstbehaltsrechner 2026
Berechnen Sie Ihren persönlichen Selbstbehalt 2026 und prüfen Sie Ihre Leistungsfähigkeit bei Unterhaltspflichten.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil nach Abzug des Unterhalts mindestens verbleiben muss. Mit unserem Selbstbehaltsrechner können Sie berechnen, wie hoch Ihr persönlicher Selbstbehalt ist und wie viel Einkommen Ihnen für Unterhaltszahlungen zur Verfügung steht.
Es wird zwischen dem notwendigen Selbstbehalt und dem angemessenen Selbstbehalt unterschieden. Der notwendige Selbstbehalt beträgt aktuell 1.200 Euro bei minderjährigen Kindern und 1.400 Euro bei volljährigen Kindern. Der angemessene Selbstbehalt kann höher sein und berücksichtigt Ihre individuelle Lebenssituation.
Die Berechnung des Selbstbehalts hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich Ihrer familiären Situation, möglicher weiterer Unterhaltspflichten, Ihrer Wohnsituation und weiteren individuellen Umständen. Unser Rechner bietet eine erste Orientierung, kann aber nicht alle Besonderheiten Ihres individuellen Falls erfassen.
Für eine rechtsverbindliche Berechnung oder bei komplexen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der alle relevanten Aspekte Ihrer Situation detailliert prüfen kann.
Häufige Fragen zum Selbstbehalt
Was ist der Unterschied zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt?
Der notwendige Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss und beträgt aktuell 1.200 Euro (minderjährige Kinder) bzw. 1.400 Euro (volljährige Kinder). Der angemessene Selbstbehalt kann höher sein und berücksichtigt Ihre individuelle Lebenssituation, z.B. wenn Sie selbst eine Familie zu versorgen haben.
Wie wird der Selbstbehalt bei mehreren Unterhaltspflichten berechnet?
Bei mehreren Unterhaltspflichten (z.B. mehrere Kinder oder zusätzlich Ehegattenunterhalt) wird der Selbstbehalt nur einmal gewährt. Die verfügbaren Mittel werden dann anteilig auf die verschiedenen Unterhaltsberechtigten aufgeteilt, wobei der Selbstbehalt grundsätzlich geschützt bleibt.
Kann der Selbstbehalt unterschritten werden?
Der notwendige Selbstbehalt darf grundsätzlich nicht unterschritten werden, da er das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen sicherstellt. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt zu zahlen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren, ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig und muss keinen oder nur einen reduzierten Unterhalt zahlen.