Für Kanzleien im Familienrecht
Partnerkanzlei werden
Eine Kanzleisoftware für Unterhaltsmandate — Akte, Fristen, Mandantenbereich — und dazu Ihre Kanzlei als einzige Partnerkanzlei Ihrer Region auf SmartUnterhalt. Wer dort seinen Unterhalt berechnet und den Fall prüfen lassen möchte, sieht Sie.
Eine feste Monatsgebühr, keine Provision und keine Gebühr je Fall. Die ersten zwei Monate sind kostenlos. Betreiber ist der gemeinnützige Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.; SmartUnterhalt berät nicht, die Beratung und das Mandat liegen bei Ihnen.
Vorlage · PLZ 63065
Frist läuft bald abKindesunterhalt
- Rolle
- Unterhaltspflichtig
- Stand
- Titel vorhanden (Abänderung)
- Kosten
- Rechtsschutzversicherung
- Monatsbetrag
- 482 €
- Berechnung
- liegt bei
Kontaktdaten
Sichtbar nach Annahme
Was Sie bekommen
Die Kanzleisoftware
Für jedes Unterhaltsmandat, ob es über SmartUnterhalt kam oder nicht. Keine Kanzleisoftware für alles: beA, Buchhaltung und andere Rechtsgebiete bleiben in Ihrem System.
Unterhaltsakte
Stammdaten, Gegenstandswert, Stand des Mandats und die Berechnung aus der Anfrage an einem Ort. Auch für Mandate, die nicht über SmartUnterhalt kamen: Die legen Sie als eigene Akte an.
Fristen mit Vorfrist
Erinnerung zur Vorfrist und am Tag selbst. Das System ersetzt Ihren Fristenkalender nicht, es erinnert zusätzlich.
Mandantenbereich
Ihr Mandant sieht Nachrichten, Aufgaben und die Dokumente, die Sie freigeben, und lädt Unterlagen direkt zur Aufgabe hoch. Kein Anhang mehr im Postfach.
Protokoll und Export
Jeder Zugriff auf ein Dokument wird protokolliert. Die ganze Akte exportieren Sie jederzeit als PDF und als ZIP mit allen Dokumenten — Sie sind in unserem System nicht gefangen.
Regionale Sichtbarkeit
Vom Rechner zur Vorlage
Vier Schritte, und an keinem davon gehen Kontaktdaten an Sie, bevor Sie sich entschieden haben. Wie viele Anfragen kommen, entscheiden die Ratsuchenden — eine Zahl sagen wir nicht zu.
- 01
Der Fall wird erfasst
Anfragende beschreiben ihren Unterhaltsfall in einem geführten Formular: Rolle, Unterhaltsart, Stand, Fristen, Beträge, Kinder, Gegenseite, Finanzierung. Eine Berechnung aus unseren Rechnern kann beiliegen. Weiter geht der Fall erst nach bestätigter E-Mail-Adresse.
- 02
Zuordnung über die Postleitzahl
Jede Postleitzahl gehört zu genau einem Gebiet, jedes Gebiet zu genau einer Kanzlei. Liegt der Wohnort des Anfragenden in Ihrem Gebiet, geht der Fall an Sie und an niemanden sonst.
- 03
Sie sehen die Vorschau
Sachverhalt, Name des Anfragenden und Name der Gegenseite — damit Sie eine Interessenkollision prüfen können. E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind noch verborgen. Überschneidet sich ein Fall mit einer anderen Vorlage bei Ihnen, weist die Vorschau darauf hin.
- 04
Sie entscheiden in zwei Werktagen
Nehmen Sie an, erhalten Sie die Kontaktdaten und melden sich selbst. Lehnen Sie ab, nennen Sie einen Grund; der Anfragende erfährt nur, dass es nicht geklappt hat. Er bekommt Hinweise auf kostenlose Wege und kann uns bitten, eine andere Kanzlei anzufragen.
Sie behalten die Hand am Zulauf
Welche Fälle kommen, wann sie kommen und was Anfragende über Ihre Kanzlei lesen, legen Sie im Kanzleibereich selbst fest.
Gebietsschutz
Ein Gebiet, eine Kanzlei. Das Gebiet setzt sich aus Kreisen und einzelnen Postleitzahlen zusammen.
Eigene Filter
Schließen Sie vorab aus, was nicht passt: Unterhaltsarten, Rollen, einen Mindestgegenstandswert, Fälle mit Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe oder Fälle, in denen das Kind außerhalb Ihres Gebiets wohnt.
Pause jederzeit
Keine Kapazität? Pausieren Sie die Vorlagen bis zu einem Datum Ihrer Wahl. Damit in dieser Zeit niemand ohne Hilfe bleibt, fragen wir für Anfragende aus Ihrem Gebiet auf deren Wunsch andere Kanzleien an — ebenso, wenn Sie eine Anfrage ablehnen. Die Monatsgebühr bleibt in dieser Zeit gleich.
Profil und Erstberatung
Website, ob Sie beide Seiten vertreten, und Ihr Angebot zur Erstberatung mit Preis, Dauer und Format pflegen Sie selbst. Profiltext und Hinweise prüfen wir vor der Veröffentlichung auf Sachlichkeit — sie stehen auf unserer Seite.
Konditionen
Eine feste Monatsgebühr nach den Einwohnern Ihres Gebiets. Sie hängt nicht an Anfragen, Annahmen, Mandaten oder Ihrem Honorar — auch nicht in einer Pause — und steht vor Vertragsbeginn fest.
- Monat 1 und 2
Kostenlos testen
Sie erhalten Anfragen aus Ihrem Gebiet und nutzen die Kanzleisoftware vollständig. Sie zahlen nichts. Die Testphase endet an einem festen Datum, nicht mit dem ersten Mandat.
- Monat 3
Geld zurück ohne Bedingung
Der erste bezahlte Monat. Kündigen Sie in diesem Monat, erstatten wir die Gebühr dafür vollständig, ohne Begründung.
- danach
Monatlich kündbar
Eine feste Gebühr je Monat, gleich hoch, ob in einem Monat keine, eine oder viele Anfragen kommen. Kündigung zum Monatsende.
Ihre Mandanten zahlen direkt an Sie; über SmartUnterhalt fließt kein Mandantengeld. Anfragende sehen neben Ihrem Namen, dass Partnerkanzleien eine feste Teilnahmegebühr zahlen.
Gebühr für Ihr Gebiet berechnen
Stellen Sie Ihr Wunschgebiet aus Kreisen und Postleitzahlen zusammen. Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Zensus 2022, Stand 31.12.2025.
Was SmartUnterhalt nicht ist
Kein Anwaltsverzeichnis
Es gibt keine Liste, in der Kanzleien nebeneinander um Aufmerksamkeit werben. Anfragende sehen genau die eine Kanzlei, die für ihren Wohnort zuständig ist.
Keine Provision, kein Kauf von Mandaten
Keine Gebühr je Anfrage oder je Mandat, keine Beteiligung am Honorar, keine Zusage einer Fallzahl. Sie zahlen für Software und Sichtbarkeit, nicht für einzelne Fälle.
Keine Rechtsberatung
SmartUnterhalt beantwortet keine Einzelfragen und prüft keine Fälle rechtlich. Das Mandat entsteht zwischen Ihnen und dem Anfragenden.
Häufige Fragen
Was kostet die Teilnahme?
Eine feste Monatsgebühr für die Kanzleisoftware und die regionale Sichtbarkeit. Sie richtet sich nach den Einwohnern Ihres Gebiets: ein Grundbetrag plus ein Betrag je 10.000 Einwohner, der mit der Größe des Gebiets sinkt. Den genauen Betrag zeigt der Gebietsrechner auf dieser Seite; er steht vor Vertragsbeginn fest. Die ersten zwei Monate sind kostenlos, danach ist der Vertrag monatlich kündbar, und für den ersten bezahlten Monat gilt eine Geld-zurück-Garantie ohne Bedingung.
Zahle ich je Fall oder am Honorar mit?
Nein. Es gibt keine Gebühr je Anfrage, je Annahme oder je Mandat und keine Beteiligung an Ihrem Honorar. Eine Vergütung für die Vermittlung einzelner Mandate verbietet § 49b Abs. 3 BRAO; die Monatsgebühr ist deshalb bewusst unabhängig davon, ob und wie viele Fälle Sie übernehmen.
Was ist, wenn in einem Monat keine Anfrage kommt?
Eine Zahl von Anfragen sagen wir nicht zu, und die Gebühr sinkt dann auch nicht — beides hinge sonst wieder am einzelnen Fall. Dafür können Sie in den zwei kostenlosen Monaten sehen, was aus Ihrem Gebiet kommt, im ersten bezahlten Monat ohne Begründung mit Erstattung kündigen und danach monatlich. Die Kanzleisoftware nutzen Sie auch für Ihre eigenen Mandate.
Fließen Zahlungen meiner Mandanten über SmartUnterhalt?
Nein. Ihre Mandanten zahlen direkt an Sie. SmartUnterhalt nimmt kein Geld von Mandanten entgegen und sieht keine Zahlungen.
Bekommen mehrere Kanzleien denselben Fall?
Nein. Jede Postleitzahl gehört zu genau einem Gebiet und jedes Gebiet zu genau einer Partnerkanzlei. Ein Fall geht nur an die Kanzlei, in deren Gebiet der Anfragende wohnt. Erst wenn Sie ablehnen, die Frist verstreichen lassen, Ihr Filter den Fall ausschließt oder Sie pausieren, fragen wir auf Wunsch des Anfragenden einzelne andere Kanzleien an. Als Partnerkanzlei zeigen wir dort niemanden außer Ihnen.
Wann sehe ich die Kontaktdaten der Anfragenden?
Erst nach Ihrer Annahme. Vorher sehen Sie den Sachverhalt sowie die Namen des Anfragenden und der Gegenseite, damit Sie eine Interessenkollision ausschließen können.
Wie schnell muss ich reagieren?
Sie haben zwei Werktage für die Entscheidung. Nach einem Werktag ohne Reaktion erinnern wir Sie. Entscheiden Sie nicht, verfällt die Vorlage.
Welche Fälle kann ich ausschließen?
Sie können einzelne Unterhaltsarten und Rollen ausschließen, einen Mindestgegenstandswert festlegen, Fälle mit Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe ausnehmen und nur Fälle annehmen, in denen das Kind in Ihrem Gebiet wohnt. Ist ein Wert unbekannt, schließt der Filter den Fall nicht aus.
Berät SmartUnterhalt die Anfragenden?
Nein. SmartUnterhalt stellt Rechner und allgemeine Informationen bereit und gibt Fälle mit Einwilligung der Anfragenden an die zuständige Partnerkanzlei weiter. Die rechtliche Beratung übernimmt die Kanzlei.
Wie sind die Daten der Mandanten geschützt?
Ab der Annahme führen Sie die Akte, und SmartUnterhalt verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag: mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO. Der Kanzleibereich verlangt eine zweite Anmeldestufe.
Erfahren Anfragende, dass die Kanzlei zahlt?
Ja. Neben Ihrem Namen steht, dass Partnerkanzleien eine feste Teilnahmegebühr zahlen und dass Anfragende jede andere Kanzlei beauftragen können. Das verlangt das Lauterkeitsrecht, und es schützt auch Sie vor dem Eindruck einer verdeckten Empfehlung.
Wer steht hinter SmartUnterhalt?
Betreiber ist der gemeinnützige Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. Er stellt die Rechner und Informationen kostenlos bereit und ist Ihr Vertragspartner für die Kanzleisoftware.
Erst einmal nur Anfragen
Wo keine Partnerkanzlei zuständig ist, suchen wir für Ratsuchende eine Kanzlei in ihrer Nähe. Tragen Sie sich ein, und wir fragen Sie bei passenden Fällen aus Ihrer Region an — vor Kanzleien, die wir selbst recherchiert haben.
- Kostenlos, ohne Vertrag und ohne Gebühr je Anfrage
- Sie sehen den Fall ohne Namen und entscheiden selbst
- Abmelden jederzeit über den Link in jeder Anfrage
Gespräch vereinbaren
Schreiben Sie uns, für welche Region Sie sich interessieren. Wir melden uns, prüfen, ob das Gebiet frei ist, bestätigen die Monatsgebühr und schicken Ihnen die Verträge zum Lesen: Teilnahmevertrag, Auftragsverarbeitung und Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO.
Oder direkt per E-Mail:kontakt@smartunterhalt.de
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen bei Ihnen.
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