
Unterhalt bei Wiederheirat: Was ändert sich?
Mit der Wiederheirat endet der nacheheliche Unterhalt (§ 1586 BGB), der Kindesunterhalt bleibt. Was sich durch Steuerklasse und Rangfolge (§ 1609 BGB) ändert.
2 Artikel in dieser Kategorie

Mit der Wiederheirat endet der nacheheliche Unterhalt (§ 1586 BGB), der Kindesunterhalt bleibt. Was sich durch Steuerklasse und Rangfolge (§ 1609 BGB) ändert.

Volljährigenunterhalt: BGH und OLG zu Mitwirkungspflichten, Ausbildungswechsel, Studiendauer und Eigenleistungen — mit den Werten der Tabelle 2026.