Fallbeispiel: Kindesunterhalt nach Trennung - Familie Müller mit zwei Kindern
Wenn Eltern sich trennen, gehört die Regelung des Kindesunterhalts zu den wichtigsten finanziellen Fragen. Anhand des folgenden Fallbeispiels erläutern wir Schritt für Schritt, wie der Kindesunterhalt nach einer Trennung berechnet wird. Alle Beträge nach der Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1. Januar 2026.
Die Ausgangssituation der Familie Müller
Katja und Thomas Müller haben sich nach 12 Jahren Ehe getrennt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder:
- Lena (11 Jahre), besucht die 5. Klasse des Gymnasiums
- Noah (6 Jahre), besucht die 1. Klasse der Grundschule
Nach der Trennung sind beide Kinder bei Katja geblieben. Thomas hat ein reguläres Umgangsrecht und betreut die Kinder an zwei Wochenenden im Monat sowie an einem Nachmittag in der Woche.
Einkommenssituation
Thomas Müller:
- Bruttogehalt: 5.200 € monatlich
- Bereinigtes Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingten Ausgaben: 3.400 € monatlich
Katja Müller:
- Teilzeittätigkeit mit 25 Stunden pro Woche
- Bruttogehalt: 2.100 € monatlich
- Bereinigtes Nettoeinkommen: 1.600 € monatlich
Weitere relevante Informationen
- Lena nimmt seit drei Jahren Geigenunterricht (monatliche Kosten: 120 €)
- Noah hat eine leichte Sehschwäche und benötigt eine Brille (Kosten für eine neue Brille: ca. 250 € alle ein bis zwei Jahre)
- Die Familie erhält für beide Kinder Kindergeld in Höhe von je 259 € monatlich
Unterhaltsberechnung Schritt für Schritt
Schritt 1: Ermittlung der Unterhaltspflicht
In diesem klassischen Residenzmodell ist die Unterhaltspflicht klar verteilt:
- Katja leistet als betreuender Elternteil Naturalunterhalt durch die alltägliche Versorgung und Betreuung der Kinder
- Thomas ist als nicht betreuender Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet
Der reguläre Umgang an zwei Wochenenden im Monat ändert daran nichts. Erst eine annähernd hälftige Betreuung würde die Systematik verändern.
Schritt 2: Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils
Maßgeblich ist allein das bereinigte Nettoeinkommen von Thomas: 3.400 €. Katjas Einkommen spielt für den Grundunterhalt keine Rolle — es wird erst beim Mehr- und Sonderbedarf relevant.
Schritt 3: Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle
- 3.400 € fallen in Einkommensgruppe 5 (3.301 bis 3.700 €)
- Lena (11 Jahre) fällt in Altersstufe 2 (6 bis 11 Jahre): Bedarf 670 €
- Noah (6 Jahre) fällt ebenfalls in Altersstufe 2: Bedarf 670 €
Schritt 4: Kontrollrechnung mit dem Bedarfskontrollbetrag
Dieser Schritt wird in der Praxis oft übersprungen, entscheidet aber über die Einstufung.
- Gesamtbedarf beider Kinder: 670 € + 670 € = 1.340 €
- 3.400 € − 1.340 € = 2.060 €
- Der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 5 liegt bei 2.050 €
2.060 € übersteigen 2.050 € — allerdings nur um 10 €. Es bleibt bei Gruppe 5. Käme ein drittes Kind hinzu, würde Thomas in eine niedrigere Gruppe herabgestuft. Wie das funktioniert, steht im Beitrag zum Bedarfskontrollbetrag.
Schritt 5: Berücksichtigung des Kindergeldes
Vom Bedarf ist das hälftige Kindergeld abzuziehen:
- Kindergeld pro Kind: 259 €
- Hälftiges Kindergeld: 129,50 €
Zahlbetrag je Kind: 670 € − 129,50 € = 540,50 €
Schritt 6: Prüfung des Selbstbehalts
Der notwendige Selbstbehalt für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 1.450 €.
Thomas’ verbleibendes Einkommen nach Abzug des Unterhalts für beide Kinder:
- 3.400 € − 540,50 € − 540,50 € = 2.319 €
Der Selbstbehalt ist deutlich gewahrt. Thomas kann den vollen Unterhalt für beide Kinder leisten.
Schritt 7: Mehrbedarf und Sonderbedarf
Mehr- und Sonderbedarf stecken nicht im Tabellenbetrag. Sie werden zwischen beiden Eltern nach ihren Haftungsanteilen geteilt — maßgeblich ist dabei das Einkommen, das jedem über dem angemessenen Selbstbehalt von 1.750 € bleibt.
- Thomas: 3.400 € − 1.750 € = 1.650 €
- Katja: 1.600 € − 1.750 € = 0 € (ihr Einkommen erreicht den angemessenen Selbstbehalt nicht)
Geigenunterricht von Lena (120 € monatlich, Mehrbedarf):
Da Katjas Einkommen den angemessenen Selbstbehalt nicht übersteigt, trägt Thomas den Mehrbedarf allein: 120 € monatlich. Käme Katja über 1.750 €, würde geteilt — bei einem Einkommen von etwa 2.400 € läge ihr Anteil bei rund einem Viertel.
Kosten für Noahs Brille (250 €, Sonderbedarf):
Nach derselben Quote trägt Thomas auch diese Kosten allein, sobald sie anfallen.
Schritt 8: Zusammenfassung der monatlichen Zahlungen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zahlbetrag für Lena | 540,50 € |
| Zahlbetrag für Noah | 540,50 € |
| Mehrbedarf Geigenunterricht | 120,00 € |
| Gesamt | 1.201,00 € |
Hinzu kommen 250 € für die Brille, sobald eine neue angeschafft wird.
Besondere Aspekte im Fall Müller
Was passiert, wenn sich Thomas’ Einkommen ändert?
- Bei einer Erhöhung auf mehr als 3.700 € rutscht Thomas in Gruppe 6. Der Bedarf stiege dann auf 715 € je Kind, der Zahlbetrag auf 585,50 €
- Bei einer Minderung unter 3.301 € fiele er in Gruppe 4 zurück: Bedarf 642 €, Zahlbetrag 512,50 €
Wichtig: Eine Änderung des Unterhalts sollte immer schriftlich festgehalten werden, idealerweise in Form eines neuen Titels.
Was passiert, wenn Katja mehr arbeitet?
Auf den Grundunterhalt hat das keinen Einfluss — er richtet sich allein nach Thomas’ Einkommen. Verändern würde sich nur die Verteilung von Mehr- und Sonderbedarf. Sobald Katja über 1.750 € verdient, beteiligt sie sich daran anteilig.
Wie ändert sich der Unterhalt, wenn die Kinder älter werden?
Lena wird in knapp einem Jahr 12 Jahre alt und wechselt dann in die Altersstufe 3 (12 bis 17 Jahre):
- Der Bedarf steigt bei gleichbleibendem Einkommen von 670 € auf 784 €
- Der Zahlbetrag steigt von 540,50 € auf 654,50 €
Nach § 1612a Abs. 3 BGB gilt der höhere Betrag ab dem Beginn des Monats, in dem Lena das zwölfte Lebensjahr vollendet — nicht erst ab dem Geburtstag.
Zu beachten ist auch die Kontrollrechnung: Mit 784 € und 670 € liegt der Gesamtbedarf bei 1.454 €. 3.400 € − 1.454 € = 1.946 €, das unterschreitet den Bedarfskontrollbetrag von 2.050 €. Thomas würde dann in Gruppe 4 herabgestuft.
Wann endet die Unterhaltspflicht?
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit:
- Solange die Kinder sich in einer Schulausbildung befinden, bleibt sie bestehen
- Bei einer anschließenden Berufsausbildung oder einem Studium verlängert sie sich bis zum Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung
- Ab dem 18. Geburtstag werden beide Eltern barunterhaltspflichtig, und der Bedarf richtet sich nach ihrem zusammengerechneten Einkommen
Einzelheiten im Beitrag zum Unterhalt für volljährige Kinder.
Praktische Tipps für Familie Müller
Tipp 1: Unterhaltstitel erstellen lassen
Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten die Unterhaltsansprüche in einem Titel festgehalten werden:
- Eine Jugendamtsurkunde (kostenlos)
- Eine notarielle Urkunde
- Ein gerichtlicher Beschluss oder Vergleich
Die Unterschiede erklärt der Beitrag zum Unterhaltstitel.
Tipp 2: Dynamischen Titel wählen
Sinnvoll ist ein dynamischer Titel, der auf einen Prozentsatz des Mindestunterhalts lautet. Er passt sich bei einer neuen Fassung der Tabelle und beim Altersstufenwechsel automatisch an. Der Dauerauftrag muss dennoch von Hand angepasst werden.
Tipp 3: Regelung für den Mehrbedarf treffen
Familie Müller sollte klar regeln:
- welche regelmäßigen Mehrbedarfe anerkannt werden
- bis zu welcher Höhe Sonderbedarfe ohne vorherige Rücksprache anteilig getragen werden
- über welchen Weg die Abstimmung bei außergewöhnlichen Bedarfen läuft
Tipp 4: Kindergeldregelung festhalten
Katja erhält als betreuender Elternteil das Kindergeld. Dies sollte schriftlich festgehalten werden, ebenso die Tatsache, dass Thomas nur das hälftige Kindergeld vom Bedarf abziehen darf.
Fazit
Das Fallbeispiel zeigt, wie der Kindesunterhalt nach einer Trennung berechnet wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Mit 1.201 € monatlicher Zahlung trägt Thomas zur finanziellen Versorgung seiner Kinder bei, während Katja durch ihre Betreuungsleistung den Naturalunterhalt sicherstellt.
Zwei Punkte sind dabei leicht zu übersehen: die Kontrollrechnung mit dem Bedarfskontrollbetrag, die hier nur knapp aufgeht, und der Altersstufenwechsel, der in einem Jahr zu einer Herabstufung führen wird.
Mit dem Kindesunterhaltsrechner können Sie Ihre individuelle Situation berechnen. Die vollständigen Tabellenwerte stehen auf der Seite zur Düsseldorfer Tabelle 2026.
Quelle für alle Beträge: Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Redaktion smartunterhalt.de — ein Projekt des Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
